Mietpult
Ratgeber › Mieterwechsel

Wohnungsrückgabe: normale Abnutzung oder Schaden?

Kurz gesagt
  • Normale Abnutzung durch Wohnen ist mit dem Mietzins bezahlt. Der Mieter haftet nur für Schäden darüber hinaus.
  • Auch dann zahlt er nur den Zeitwert: Ist ein Teil schon alt, sinkt sein Anteil. Nach Ablauf der Lebensdauer zahlt er nichts mehr.
  • Massgebend für die Lebensdauer ist die paritätische Lebensdauertabelle von Hauseigentümer- und Mieterverband.
  • Mängel müssen Sie bei der Rückgabe sofort melden, sonst verlieren Sie Ihre Ansprüche.

Der Grundsatz

Der Mieter muss die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt.Art. 267 Abs. 1 OR

Eine Wohnung, in der jemand ein paar Jahre gelebt hat, sieht nicht mehr aus wie neu. Das ist normal und geht zulasten des Vermieters. Verglichen wird mit dem Zustand beim Einzug, deshalb ist das Übergabeprotokoll von damals so wichtig. Klauseln, in denen sich der Mieter im Voraus zu einer pauschalen Entschädigung verpflichtet, die über den tatsächlichen Schaden hinausgeht, sind nichtig (Art. 267 Abs. 2 OR).

Beispiele

Normale AbnutzungSchaden, für den der Mieter haftet
Leicht vergraute Wände nach einigen JahrenStark vergilbte Wände durch Rauchen
Eine vernünftige Anzahl fachgerecht verschlossener DübellöcherSehr viele oder offen gelassene Dübellöcher
Gebrauchsspuren im Parkett, etwa vor dem SofaTiefe Kerben im Parkett
Laufspuren im SpannteppichFlecken oder Brandlöcher im Spannteppich
Kalkspuren an ArmaturenRisse oder Absplitterungen im Lavabo

Bei offen gelassenen Dübellöchern verlangen manche Vermieter statt eines Neuanstrichs eine kleine Pauschale pro Loch. Einen ganzen Neuanstrich kann der Vermieter dafür nicht verlangen.

Der Zeitwert: Was ein Schaden wirklich kostet

Auch bei einem echten Schaden zahlt der Mieter nicht den Neupreis. Er ersetzt nur den Wert, den das Teil noch hatte. Dafür braucht es die Lebensdauer. Schlichtungsbehörden und Gerichte stützen sich auf die paritätische Lebensdauertabelle, die der Hauseigentümerverband und der Mieterinnen- und Mieterverband gemeinsam herausgeben. Einige Werte daraus, wie sie in Ratgebern zitiert werden:

BauteilLebensdauer
Wandanstrich mit Dispersionsfarbe8 Jahre
Spannteppich, mittlere Qualität10 Jahre
Laminat, mittlere Qualität15 Jahre
Linoleum20 Jahre
Lavabo, WC35 Jahre
Massivparkett, geklebtes Parkett40 Jahre

Die Rechnung ist einfach: Kosten × (1 − Alter ÷ Lebensdauer). Ein Spannteppich hält 10 Jahre und ist 7 Jahre alt. Der Mieter zahlt noch 30 % des Ersatzes. Ein Wandanstrich, der 8 Jahre alt ist, ist abgeschrieben. Der Mieter zahlt für den Anstrich nichts mehr, auch wenn die Wand stark abgenutzt ist.

Die vollständige Tabelle ist kostenpflichtig beim Hauseigentümerverband oder beim Mieterverband erhältlich. Für einen Streitfall lohnt es sich, sie zur Hand zu haben.

Kleiner Unterhalt und Reinigung

Kleine Reinigungen und Ausbesserungen, die für den gewöhnlichen Unterhalt nötig sind, erledigt der Mieter auf eigene Kosten (Art. 259 OR). Dazu gehört auch die Reinigung vor der Rückgabe. Was genau verlangt ist, steht oft im Mietvertrag oder in einer Liste, die Sie mit der Kündigungsbestätigung verschicken. Ohne solche Vorgaben verlangt die Praxis laut Mieterverband vor allem eine gründliche Reinigung von Küche und Bad. In den übrigen Räumen genügt es, die Böden zu reinigen.

Rückgabe und Mängelmeldung

Protokoll und Zeitwert mit Mietpult

Im Mieterwechsel erfassen Sie Raum für Raum, ob etwas in Ordnung, abgenutzt oder beschädigt ist. Mietpult rechnet den Zeitwert, setzt die Frist für die Mängelmeldung und druckt Protokoll und Mängelanzeige.

Quellen

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihr Mietvertrag und der Einzelfall.