Wohnungsrückgabe: normale Abnutzung oder Schaden?
- Normale Abnutzung durch Wohnen ist mit dem Mietzins bezahlt. Der Mieter haftet nur für Schäden darüber hinaus.
- Auch dann zahlt er nur den Zeitwert: Ist ein Teil schon alt, sinkt sein Anteil. Nach Ablauf der Lebensdauer zahlt er nichts mehr.
- Massgebend für die Lebensdauer ist die paritätische Lebensdauertabelle von Hauseigentümer- und Mieterverband.
- Mängel müssen Sie bei der Rückgabe sofort melden, sonst verlieren Sie Ihre Ansprüche.
Der Grundsatz
Der Mieter muss die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt.Art. 267 Abs. 1 OR
Eine Wohnung, in der jemand ein paar Jahre gelebt hat, sieht nicht mehr aus wie neu. Das ist normal und geht zulasten des Vermieters. Verglichen wird mit dem Zustand beim Einzug, deshalb ist das Übergabeprotokoll von damals so wichtig. Klauseln, in denen sich der Mieter im Voraus zu einer pauschalen Entschädigung verpflichtet, die über den tatsächlichen Schaden hinausgeht, sind nichtig (Art. 267 Abs. 2 OR).
Beispiele
| Normale Abnutzung | Schaden, für den der Mieter haftet |
|---|---|
| Leicht vergraute Wände nach einigen Jahren | Stark vergilbte Wände durch Rauchen |
| Eine vernünftige Anzahl fachgerecht verschlossener Dübellöcher | Sehr viele oder offen gelassene Dübellöcher |
| Gebrauchsspuren im Parkett, etwa vor dem Sofa | Tiefe Kerben im Parkett |
| Laufspuren im Spannteppich | Flecken oder Brandlöcher im Spannteppich |
| Kalkspuren an Armaturen | Risse oder Absplitterungen im Lavabo |
Bei offen gelassenen Dübellöchern verlangen manche Vermieter statt eines Neuanstrichs eine kleine Pauschale pro Loch. Einen ganzen Neuanstrich kann der Vermieter dafür nicht verlangen.
Der Zeitwert: Was ein Schaden wirklich kostet
Auch bei einem echten Schaden zahlt der Mieter nicht den Neupreis. Er ersetzt nur den Wert, den das Teil noch hatte. Dafür braucht es die Lebensdauer. Schlichtungsbehörden und Gerichte stützen sich auf die paritätische Lebensdauertabelle, die der Hauseigentümerverband und der Mieterinnen- und Mieterverband gemeinsam herausgeben. Einige Werte daraus, wie sie in Ratgebern zitiert werden:
| Bauteil | Lebensdauer |
|---|---|
| Wandanstrich mit Dispersionsfarbe | 8 Jahre |
| Spannteppich, mittlere Qualität | 10 Jahre |
| Laminat, mittlere Qualität | 15 Jahre |
| Linoleum | 20 Jahre |
| Lavabo, WC | 35 Jahre |
| Massivparkett, geklebtes Parkett | 40 Jahre |
Die Rechnung ist einfach: Kosten × (1 − Alter ÷ Lebensdauer). Ein Spannteppich hält 10 Jahre und ist 7 Jahre alt. Der Mieter zahlt noch 30 % des Ersatzes. Ein Wandanstrich, der 8 Jahre alt ist, ist abgeschrieben. Der Mieter zahlt für den Anstrich nichts mehr, auch wenn die Wand stark abgenutzt ist.
Die vollständige Tabelle ist kostenpflichtig beim Hauseigentümerverband oder beim Mieterverband erhältlich. Für einen Streitfall lohnt es sich, sie zur Hand zu haben.
Kleiner Unterhalt und Reinigung
Kleine Reinigungen und Ausbesserungen, die für den gewöhnlichen Unterhalt nötig sind, erledigt der Mieter auf eigene Kosten (Art. 259 OR). Dazu gehört auch die Reinigung vor der Rückgabe. Was genau verlangt ist, steht oft im Mietvertrag oder in einer Liste, die Sie mit der Kündigungsbestätigung verschicken. Ohne solche Vorgaben verlangt die Praxis laut Mieterverband vor allem eine gründliche Reinigung von Küche und Bad. In den übrigen Räumen genügt es, die Böden zu reinigen.
Rückgabe und Mängelmeldung
- Prüfen und protokollieren. Gehen Sie die Wohnung mit dem Mieter Raum für Raum durch und halten Sie alles im Rückgabeprotokoll fest.
- Sofort melden. Mängel, für die der Mieter einsteht, müssen Sie ihm sofort melden (Art. 267a Abs. 1 OR), in der Praxis innert zwei bis drei Arbeitstagen und schriftlich. Sonst verlieren Sie Ihre Ansprüche.
- Versteckte Mängel. Mängel, die bei einer normalen Prüfung nicht erkennbar waren, dürfen Sie später geltend machen, müssen sie aber ebenfalls sofort nach der Entdeckung melden (Art. 267a Abs. 3 OR).
- Keine Unterschrift? Weigert sich der Mieter, das Protokoll zu unterschreiben, können Sie über das Gericht eine amtliche Befundaufnahme verlangen. Fotos mit Datum helfen in jedem Fall.
Protokoll und Zeitwert mit Mietpult
Im Mieterwechsel erfassen Sie Raum für Raum, ob etwas in Ordnung, abgenutzt oder beschädigt ist. Mietpult rechnet den Zeitwert, setzt die Frist für die Mängelmeldung und druckt Protokoll und Mängelanzeige.
Quellen
- Obligationenrecht, Art. 259, 267 und 267a
- Comparis: Lebensdauertabelle und Mieterschäden
- Beobachter: Wohnungsabgabe
- SRF Espresso: Sprung in der Schüssel, wer bezahlt?
- Mieterverband: Merkblatt Auszug und Reinigung
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihr Mietvertrag und der Einzelfall.