Nebenkosten-Akonto erhöhen: So geht es richtig
- Eine einseitige Erhöhung des Akontos braucht das amtliche Formular, eine Begründung und den richtigen Termin, wie eine Mietzinserhöhung.
- Ist der Mieter einverstanden, geht es auch mit einer schriftlichen Vereinbarung.
- Orientieren Sie sich an den tatsächlichen Kosten der letzten Abrechnungen. Akontozahlungen sind Vorschüsse, ein Gewinn ist nicht erlaubt.
- Der Wechsel von einer Pauschale zu Akontozahlungen ist besonders heikel und braucht eine ausführliche Begründung.
Warum es sich lohnt
Reichen die Akontozahlungen nicht mehr, zum Beispiel weil Heizöl oder Strom teurer geworden sind, kommt mit jeder Abrechnung eine grosse Nachzahlung. Das ärgert Mieter und kann zu Zahlungsschwierigkeiten führen. Ein passendes Akonto verteilt die Kosten gleichmässig über das Jahr.
Einseitig: nur mit Formular
Die Regeln für Mietzinserhöhungen gelten auch, wenn der Vermieter den Vertrag sonst einseitig zulasten des Mieters ändern will (Art. 269d Abs. 3 OR). Eine Erhöhung der Akontozahlungen gegen den Willen des Mieters fällt nach herrschender Praxis darunter. Das heisst:
- Amtliches Formular des Kantons verwenden
- Begründen, am besten mit den Zahlen der letzten Abrechnungen
- Termin: frühestens auf den nächsten Kündigungstermin, das Formular muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Mieter sein
Ohne Formular oder ohne Begründung ist die Erhöhung nichtig. Der Mieter kann sie innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten (Art. 270b Abs. 2 OR).
Einvernehmlich: mit schriftlicher Vereinbarung
Viele Mieter sind froh, wenn sie statt einer grossen Nachzahlung etwas mehr pro Monat bezahlen. Ist der Mieter einverstanden, können Sie das Akonto auch ohne Formular anpassen. Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest und lassen Sie sie unterschreiben. Wichtig ist, dass der Mieter wirklich freiwillig zustimmt. Setzen Sie ihn nicht unter Druck und verbinden Sie die Bitte nicht mit einer Drohung.
Wie hoch darf das Akonto sein?
Akontozahlungen sind Vorschüsse auf die tatsächlichen Kosten. Mit der Abrechnung wird jeder Franken ausgeglichen (Art. 4 Abs. 1 VMWG). Setzen Sie das neue Akonto deshalb so, dass es die zu erwartenden Kosten deckt, gestützt auf die letzten Abrechnungen und bekannte Preisänderungen. Ein deutlich überhöhtes Akonto lässt sich schlecht begründen.
Sonderfall: von der Pauschale zum Akonto
Bei einer Pauschale gibt es keine Abrechnung. Sie muss sich an den Durchschnittswerten von drei Jahren orientieren (Art. 4 Abs. 2 VMWG). Wer von der Pauschale auf Akontozahlungen wechseln will, ändert den Vertrag einseitig und braucht das Formular. Das Zürcher Obergericht hat 2025 verlangt, dass die Mitteilung dann auch nennt, welche Kosten in den letzten drei Jahren angefallen sind und um wie viel der Nettomietzins dadurch sinkt. Fehlt das, ist die Änderung nichtig.
So gehen Sie vor
- Nebenkostenabrechnung erstellen und schauen, wie gross die Nachzahlungen sind.
- Neues Akonto aus den tatsächlichen Kosten berechnen.
- Den Mietern die Abrechnung schicken und eine Anpassung vorschlagen, mit einer Vereinbarung zum Unterschreiben.
- Wer nicht zustimmt, erhält die Erhöhung auf dem amtlichen Formular, mit Begründung und rechtzeitig vor dem nächsten Kündigungstermin.
Zuerst die Zahlen
Die Nebenkostenabrechnung von Mietpult zeigt pro Mieter Kosten, Akonto und Nachzahlung. Damit sehen Sie sofort, wo das Akonto nicht mehr reicht.
Quellen
- Obligationenrecht, Art. 269d und 270b
- VMWG, Art. 4
- law.ch: Erhöhung der Akontozahlungen
- Obergericht Zürich, Entscheid vom 31. März 2025 (MJ240061)
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihr Mietvertrag und der Einzelfall.