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Ratgeber › Mietzins

Mietzinserhöhung richtig mitteilen: Formular, Frist, Begründung

Kurz gesagt
  • Eine Mietzinserhöhung braucht das amtliche Formular Ihres Kantons. Ohne Formular, ohne Begründung oder mit einer Kündigungsdrohung ist sie nichtig.
  • Das Formular muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Mieter sein.
  • Jeder Erhöhungsgrund muss einzeln in Franken ausgewiesen werden.
  • Seit dem 1. Oktober 2025 genügt auf dem Formular eine gedruckte oder kopierte Unterschrift.
  • Der Mieter kann die Erhöhung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.

Die drei Bedingungen

Der Vermieter kann den Mietzins jederzeit auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erhöhen. Er muss dem Mieter die Mietzinserhöhung mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitteilen und begründen.Art. 269d Abs. 1 OR

Die Erhöhung ist nichtig, wenn Sie das Formular nicht verwenden, sie nicht begründen oder gleichzeitig mit der Kündigung drohen oder kündigen (Art. 269d Abs. 2 OR). Eine nichtige Erhöhung gilt nie, auch wenn der Mieter sie eine Zeit lang bezahlt hat.

Was auf das Formular gehört

Die Verordnung schreibt den Inhalt vor (Art. 19 VMWG):

Hinweise zur Anfechtung und das Verzeichnis der Schlichtungsbehörden sind auf den kantonalen Formularen bereits vorgedruckt. Steht die Begründung in einem Begleitbrief, muss das Formular ausdrücklich darauf verweisen.

Neu seit 1. Oktober 2025: Auf dem Formular genügt eine nachgebildete Unterschrift, also gedruckt oder kopiert (Art. 269d Abs. 4 OR). Vorher war eine eigenhändige Unterschrift nötig.

Welche Gründe zählen

Verlangen Sie nicht alles, was Ihnen zusteht, halten Sie den Rest als Vorbehalt in Franken oder Prozent fest (Art. 18 VMWG). Sonst können Sie ihn später nicht mehr nachholen.

Den Termin richtig berechnen

Die Erhöhung gilt frühestens auf den nächsten Kündigungstermin. Bei Wohnungen beträgt die Kündigungsfrist mindestens drei Monate (Art. 266c OR). Die Termine stehen im Mietvertrag oder richten sich nach dem Ortsgebrauch.

BeispielDatum
Kündigungstermin laut Vertrag31.03.2027
Kündigungsfrist 3 Monate, sie beginnt am01.01.2027
Formular muss spätestens beim Mieter sein am22.12.2026
Neuer Mietzins gilt ab01.04.2027

Schicken Sie das Formular eingeschrieben und planen Sie Reserve ein. Eingeschriebene Briefe werden oft erst Tage später abgeholt. Wer knapp verschickt, riskiert, dass die Erhöhung erst einen Termin später gilt.

Was der Mieter tun kann

Der Mieter kann die Erhöhung innert 30 Tagen, nachdem sie ihm mitgeteilt wurde, bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich anfechten (Art. 270b OR). Eine saubere Begründung mit nachvollziehbaren Beträgen ist deshalb Ihr bester Schutz.

Erhöhung in zwei Minuten berechnen

Der Mietzinsrechner von Mietpult rechnet Referenzzinssatz, Teuerung und Kostensteigerung, zeigt den frühesten Termin und den letzten Tag für die Zustellung und schreibt die Begründung mit allen Beträgen in Franken.

Rechtsgrundlagen

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihr Mietvertrag und der Einzelfall.