Mietpult
Ratgeber › Nebenkosten

Heizkosten bei Mieterwechsel richtig verteilen

Kurz gesagt
  • Zieht ein Mieter während der Periode aus, müssen Sie die Heizkosten der Wohnung auf den alten und den neuen Mieter aufteilen.
  • Eine Aufteilung nach Tagen ist einfach, aber unfair: Im Winter wird viel mehr geheizt als im Sommer.
  • Üblich ist die Verteilung nach Heizgradtagen. Jeder Monat erhält einen Anteil am Jahresbedarf.
  • Steht die Wohnung zwischendurch leer, trägt der Vermieter den Anteil dieser Zeit.

Das Problem mit der Verteilung nach Tagen

Ein Beispiel: Frau Meier wohnt von Juli bis Dezember in der Wohnung, das ist gut die Hälfte der Abrechnungsperiode vom 1. Juli bis 30. Juni. Nach Tagen müsste sie gut die Hälfte der Heizkosten bezahlen. In ihre Mietzeit fallen aber nur zwei richtige Wintermonate, November und Dezember. Der neue Mieter, der ab Februar wohnt, erlebt Februar und März mit hohem Heizbedarf. Eine Verteilung nach Tagen würde Frau Meier also zu viel belasten.

Die Lösung: Heizgradtage

Heizgradtage messen, wie kalt es draussen ist und wie viel deshalb geheizt werden muss. Daraus lässt sich ableiten, welcher Anteil des Jahresheizbedarfs auf jeden Monat fällt. Eine verbreitete Standardverteilung in Promille des Jahresbedarfs sieht so aus:

Monat‰Monat‰
Januar170Juli13
Februar150August13
März130September30
April80Oktober80
Mai40November120
Juni14Dezember160
Total1000

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Tabelle vor. Sie können auch eine Tabelle mit den Heizgradtagen Ihres Ortes verwenden, etwa nach Daten von MeteoSchweiz. Wichtig ist, dass die Methode nachvollziehbar ist und Sie sie jedes Jahr gleich anwenden. Ist im Mietvertrag ein Verfahren vereinbart, gilt dieses.

Für angebrochene Monate rechnet man tageweise: Der Promille-Wert des Monats wird durch die Anzahl Tage geteilt.

Das Beispiel durchgerechnet

Die Liegenschaft hat Heiz- und Warmwasserkosten von CHF 7’211.81. Die Wohnung im 1. Obergeschoss hat 85 von insgesamt 242 m², ihr Anteil für das ganze Jahr beträgt also CHF 2’533.07. Frau Meier wohnt bis 31. Dezember, der Januar ist leer, Herr Rossi zieht am 1. Februar ein.

Zeitraumnach Tagennach Heizgradtagen
Frau Meier, Juli bis Dezember
184 Tage · 416 ‰
1’276.941’053.76
Leerstand, Januar (Vermieter)
31 Tage · 170 ‰
215.14430.62
Herr Rossi, Februar bis Juni
150 Tage · 414 ‰
1’040.991’048.69
Total Wohnung2’533.072’533.07

Nach Heizgradtagen zahlt Frau Meier rund CHF 223 weniger. Der Vermieter trägt für den kalten Januar mehr, weil leer stehende Wohnungen nicht auf die anderen Mieter verteilt werden dürfen (Art. 7 Abs. 1 VMWG). Die Summe der Wohnung bleibt gleich, es wird nur gerechter verteilt.

Und die übrigen Nebenkosten?

Wasser, Allgemeinstrom, Hauswartung und Reinigung fallen das ganze Jahr ungefähr gleich an. Sie verteilen diese Kosten deshalb nach Tagen. Beim Warmwasser gibt es beide Lösungen: Ist es in den Heizkosten enthalten, läuft es meist mit den Heizgradtagen mit. Wird es separat abgerechnet, ist eine Verteilung nach Tagen sachgerecht, weil der Warmwasserbedarf kaum vom Wetter abhängt.

Mit Heizkostenzählern

Hat jede Wohnung einen Zähler, lassen Sie beim Mieterwechsel einen Zwischenstand ablesen. Der verbrauchsabhängige Teil wird dann nach den tatsächlichen Werten aufgeteilt. Für den Grundkostenanteil verwenden Sie wiederum die Heizgradtage. Fehlt die Zwischenablesung, bleibt die Heizgradtag-Tabelle als Ersatz.

Leerstand: die Ausnahme beim Frostschutz

Grundsätzlich trägt der Vermieter die Heizkosten einer leeren Wohnung ganz. Gibt es keine Heizkostenzähler und wurde die Wohnung nachweisbar nur so weit geheizt, dass keine Frostschäden entstehen, trägt der Vermieter nur einen Teil ihres normalen Anteils (Art. 7 Abs. 2 VMWG):

Den Rest dürfen Sie dann auf die übrigen Mieter verteilen. Halten Sie in diesem Fall fest, wie die leere Wohnung beheizt wurde, zum Beispiel mit Fotos der Thermostatventile.

Mietpult rechnet das automatisch

Tragen Sie Ein- und Auszugsdaten ein. Mietpult verteilt die Heizkosten nach Heizgradtagen, die übrigen Kosten nach Tagen und weist den Leerstand separat aus.

Rechtsgrundlagen

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihr Mietvertrag und der Einzelfall.